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AGB



Abschluß des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Diese Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
Bei Gruppenreisen erfolgt die Anmeldung durch den Vertreter (Anmelder) auch für alle Teilnehmer, die in der dem Vertrag beiliegenden Teilnehmerliste aufgeführt sind.

Der Kunde erhält vom Reiseveranstalter eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der abweichende Inhalt der Reisebestätigung für beide Seiten dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen von seiner Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
Aufgrund der Kooperation mit der Delinat/ Chateau Duvivier AG kommt der Reisevertrag für die Reise zum Chateau Duvivier durch die Buchungsagentur Gisela Unterriker und Delinat zustande.

Bezahlung:
Nach Abschluß des Reisevertrages ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Person zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde – ohne Aufforderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Der Reisende bekommt mit der Reisebestätigung eine Rechnung, auf der die Zahlungsbedingungen vermerkt sind. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs.3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein wird dem Kunden nach Eingang der Anzahlung von uns ausgehändigt.


Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Danach erhält der Kunde die Reiseunterlagen und den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis Euro 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.


Leistungen:
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie dem Inhalt der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für den Veranstalter bindend. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn die Leistungsträger aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife und ähnliches) eine Preisänderung vornehmen.


Im Fall einer nachträglichen Preisänderung oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder bei erheblicher Änderung wesentlicher Reiseleistungen kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen die im Reisepreis enthalten sind, erhält der Kunde keine Rückerstattung.


Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt ist schriftlich abzufassen. Bei einem Rücktritt durch den Kunden können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und den entstandenen Aufwand verlangen.

Der pauschalierte Anspruch auf diese Kosten schlüsselt sich wie folgt auf:
Bei Rücktritt

bis zum 45. Tag vor Reisebeginn fallen 10 % des Reisepreises an.
vom 44. bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis 30 Tage vor Anreise 50 %
29 – 15 Tage vor Anreise 70 %
14 – 8 Tage vor Anreise 80 %
7 – 4 Tage vor Anreise 90 %
4 Tage – Tag der Anreise 100 %

Chalet Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch, soweit ihm der Kunde nicht nachweist, dass der durch den Reiserücktritt entstandene Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als in den oben genannten Pauschalen.Ausnahmen können nur schriftlich festgelegt werden. Diese Regelung findet auch bei teilweisem Rücktritt oder Nichterscheinen von Gruppen Anwendung.

Darüberhinausgehende, aufgrund besonderer Stornierungsbedingungen seitens unserer Leistungsträger uns tatsächlich entstehende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. 


Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (entsprechend o.g. Stornobedingungen) und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Für die durch den Ersatz entstehenden Mehrkosten berechnen wir 15,- Euro.


Rücktritt / Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände:
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch wir den Reisevertrag kündigen.
Ist im Reisevertrag eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde wird von uns unverzüglich darüber in Kenntnis gesetzt.


Wir können aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit fristlos den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.


Nimmt der Reiseteilnehmer wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht von uns zu vertretenden Gründen Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reiseteilnehmer lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die ersparten Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer zurückerstattet, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gutgeschrieben wurden.


Haftung:
Wir haften im Rahmen der im Verkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder wir für einen dem Reiseteilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf Euro 70.000,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens Euro 4000,-.


Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Fremdleistungen, die von uns lediglich vermittelt werden und als solche gekennzeichnet sind. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.


Gewährleistung:
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise durch uns kann der Reisende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.


Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.


Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet uns über Beanstandungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.


Vertragliche Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten:
Der Reiseveranstalter weist die Reiseteilnehmer auf Paß- und Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger gelten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, ist also selbst für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.


Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.



Chalet Reisen UG (haftungsbeschränkt) & Co KG

Geschäftsführung

Dr. Barbara Aust-Wegemund

Krokusweg 6a
22869 Schenefeld Bz. Hamburg
Deutschland 


Amtsgericht Pinneberg, HRA 6029 PI

St. Nr 31/283/04752

UST.Id.Nr. DE 272839106